ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Unsere AGB
1. Geltung
Für diesen Verkauf gelten folgende Sachpunkte:
- Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen werden abgelehnt, auch wenn Sie nachträglich bei uns eingehen.
2. Preise
Unsere Preise verstehen sich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde, stets rein netto ab Produktion bzw. Lager. Werden nach Vertragsabschluss öffentliche Abgaben irgendwelcher Art erhöht oder neu eingeführt, erhöhen sich die Transport-, Rohstoff- oder die Produktionskosten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung, oder verändern sonstige Umstände wie Teuerungszuschläge oder Energiezuschläge, die wir nicht zu vertreten haben, die Kalkulation wesentlich, können wir eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises und/oder eines Teuerungszuschlages vornehmen. Frachterhöhung, Hoch- und Kleinwasserzuschläge, Eilfrachten, Abschleppkosten, Eiszuschläge und besondere Frachtkosten irgendwelcher Art trägt der Käufer.
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3. Zahlung
Erfüllungsort für die Zahlung ist unser bzw. der Geschäftssitz der von uns angegebenen Bank. Die Zahlung gilt als bewirkt, wenn der Betrag unserem Konto vorbehaltlos und spesenfrei gutgeschrieben ist.
Zur Aufrechnung, zu Abzügen oder zur Zurückhaltung des Kaufpreises ist der Käufer nur im Hinblick auf rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenansprüche berechtigt.
Erfolgt die Zahlung nicht Vertragsgemäss, so gerät der Käufer ohne Mahnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, Zinsen vom Zeitpunkt der Fälligkeit, in der von unserer Hausbank berechneten Sollzinshöhe (mind. 5%) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder wird uns eine solche bekannt, sind wir berechtigt, für alle offenen auch für noch nicht fällige Rechnungen, persönliche und reale Sicherheiten zu verlangen. Kommt der Käufer dieser Forderung nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Besteht am Rücktritt vom Vertrag kein wirtschaftliches Interesse, können wir in unserer Wahl, anstatt vom Vertrag zurückzutreten nach Ablauf der Frist Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
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4. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben in unserem uneingeschränkten Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreis-, Erstattungs- und Nebenforderungen für die gelieferten Waren sowie auch aller weiter bestehenden und künftig während des Fortbestandes unseres Eigentumsvorbehaltes auch bei Einstellung unserer Einzelforderungen und eine laufende Rechnung sowie bei diesbezüglichen Saldierungen und Saldoanerkenntnissen fort.
Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf diejenigen neuen Waren, die unter Verwendung der von uns gelieferten Waren künftig durch deren Be- oder Verarbeitung entstehen. Insoweit, als sich das uns vorbehalten gebliebene Eigentum an diesen neuen Waren kraft Gesetzes nicht fortsetzt, geht jedes an diesen neuen Waren dem Käufer erwachsenen Eigentum oder Miteigentum im Zeitpunkt der Entstehung sofort vom Käufer auf uns über, und zwar zur Sicherung unserer vorstehend bezeichneten gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen den Käufer.
Gleichzeitig ist vereinbart, dass der Käufer unser Vorbehalts- und Sicherungseigentum jeweils unter geeigneter Kennzeichnung auf seine Kosten sicher, sachgerecht und sorgfältig für uns verwahrt und versichert zu halten hat.
Bis zum jederzeit bei Zahlungsverzug des Käufers zulässigen Widerruf unsererseits ist der Käufer zur Weiterveräusserung der Waren im Rahmen normalen, ordnungsgemässen Geschäftsverkehrs berechtigt; insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen an Dritte sind dem Käufer nicht gestattet.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können, Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
In jedem Fall der Weiterveräusserung der mit unseren Rechten belasteten Waren durch den Verkäufer gelten hiermit vereinbarungsgemäss alle seitens des Käufers gegen seine Abnehmer insoweit entstehenden Forderungen mit allen Neben- und Sicherungsrechten gleichzeitig sicherungshalber an uns abgetreten.
Ein Widerruf der Verfügungsbefugnisse des Käufers bei Zahlungsverzug hat nicht die Bedeutung oder Wirkung eines Rücktritts vom Vertrage und begründet die Verpflichtung des Käufers, die mit unseren Rechten belasteten Waren und Inkassobeträge sofort an uns herauszugeben sowie uns alle Auskünfte über unsere Sicherheiten zu erteilen und uns in sämtlichen diesbezüglichen Unterlagen auszuhändigen. Kosten für Interventionsmassnahmen zur Wahrung unserer Sicherungsrechte sowie zur Geltendmachung gegenüber Käufer und Dritten gehen zu Lasten des Käufers.
Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20% sind wir, auf schriftliches Verlangen des Käufers verpflichtet, von uns auszuwählende Sicherheiten in Höhe des 20%-igen Mehrwert übersteigenden übersicherungswertes zugunsten des Käufers freizugeben.
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5. Sonstiges und Reklamationen
Etwaige Beanstandungen einer Kontraktbestätigung, oder der gelieferten Waren, müssen sofort erfolgen. Beanstandete Waren dürfen keinesfalls ohne Einwilligung der Bio Expert AG entsorgt oder vernichtet werden. Sollte dies trotzdem geschehen, so sind die Kosten für diese Waren vollumfänglich durch den Besteller oder Vertragspartner zu tragen. Andernfalls gilt der hiermit bestätigte Kontraktinhalt als seitens des Käufers genehmigt.
Etwaige hiervon abweichende oder hierin nicht wiedergegebene Bedingung aus Bestätigung oder sonstigen Erklärungen des Käufers oder eines Maklers oder eines Agenten gelten mangels ausdrücklicher schriftlicher Gegenbestätigung unsererseits als ausgeschlossen. Massgebend bleibt im Übrigen das in der Schweiz geltende Recht und Gesetz.
Falls nicht anders vereinbart wurde, unterliegen unsere Verträge der Gerichtsbarkeit Aargau, Gerichtsstand Lenzburg.
Bio Expert AG
Seengen, 01.12.2021
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